Ein umgestürztes Verkehrsschild…? Nun ja…! Zwei Schilder im Straßengraben? Ist ja nicht des Bürgers Geld oder gar privates Vermögen! Oder doch? Ja, doch! Und zwar öffentliches Vermögen, auch wenn davon noch viel mit besonderer Ordnungsbedeutung auf dem städtischen Bauhof liegt und auf seinen hoffentlich sinnvollen Einsatz wartet.
Warum aber abgebaute Schilder im Wert mehreren hundert Euro grad so rum liegen, weil entlang der Baustelle längst was ganz anderes gilt, als das was mal angesagt war, versteht der Bürger dann doch nicht.
Ist doch im schneefreien Frühling auch beim Bauhof beste Zeit, mal zu sammeln, was übers Jahr wieder gebraucht sein könnte… Doch vor dem Lob kommt erst mal der Tadel… vom Küchenlyriker.
Wenn den Bürger etwas reizt,
er schon mal mit Kritik nicht geizt.
Wenn also manchmal etwas stört,
wär‘ Ordnung schließlich nicht verkehrt.
So wär‘ es wohl des „Kapos“ Pflicht,
doch die sah er bisher nicht,
wenn er würd‘ mal übern Zaum
seiner Baustelle tät‘ schau‘n.
Tauben füttern, plakatieren,
oder nächtens urinieren,
ahndet meist das Bürgeramt.
Strafbewehrt. Erwischt! Verdammt!
Nun gibt es aber auch noch dies,
was manchen Bürger dann verdries:
zwei Schilder, die da lang schon liegen
weil man musst‘ ‘nen Bauzaun biegen.
Doch wer meldet den Befund,
der als Mail zum Tiefbau kunnt?
Damit die Schilder ohne Stress,
längst aufgenommen wär’n indes.
Doch was rumliegt, steht nicht auf
und allein kommt keiner drauf,
dass hier Teures liegen blieb;
doch zu speziell für einen Dieb.
Denn wer will in seinem Garten
Vorfahrt achten und noch warten,
und nur mal grad nach rechts abbiegen?
Drum blieben wohl die Schilder liegen.
Nun kommt der Auftrag halt von oben,
damit man kann den Bauhof loben
Und es freut sich die Verwaltung
über solch‘ sparsame Haltung.
Drum geht der Vorwurf an die Stadt,
auch wenn die g‘nug Schilder hat,
denn es ist eher nicht zu fassen,
dass man(n) kann Teures liegen lassen…
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